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Recht am eigenen Bild bei Foto mit dummem Gesicht

Qniemiec

Kennt den Türsteher
Hallo, wundere mich, dass es in der Rubrik "Fotorecht" so leer aussieht, den erfahrungsgemäß gibt's dazu ja immer jede Menge von Missverständnissen und Fragen...

Na ja, wie dem auch sei, hat ein Freund von mir gerade folgendes Problem: Er hat bei einem Straßenfest die Leute abgelichtet, und da gab's natürlich auch mal Bilder, wo jemand ein doofes (oder sagen wir "unvorteilhaftes") Gesicht macht, und da mein Freund einige davon ganz witzig fand, hat er sie ins Netz gestellt. Mit der Folge, dass einer der Fotografierten nun Zeter und Mordio schreit - das betreffende Foto von der Webseite zu nehmen, ist da noch die harmloseste seiner Forderungen. Wird mein Freund aus Kulanz wahrscheinlich auch tun, aber alles in allem erscheint mir die Sache inzwischen, wenn ich's mir recht überlege, wie die Spitze eines Eisbergs, über den man vielleicht doch etwas mehr wissen sollte.

Was ich bis dato nämlich nur weiß, ist, dass es
a) (in Deutschland und einer ganzen Reihe weiterer Länder) die sogen. "Panoramafreiheit" gibt, was heißt, dass man bei Bildern, die von öffentlich zugänglichen Orten (ohne Zuhilfenahme weiterer Hilfsmittel wie Leitern, Podesten u.dgl.) aus aufgenommen wurden, niemandes Zustimmung braucht, diese Bilder anschließend auch nichtgewerblich, also unentgeltlich zu veröffentlichen (bei entgeltlicher Veröffentlichung dagegen kann, wenn das Foto von öffentlich zugänglichem Privatgelände, zB. dem Park Sanssouci, aus gemacht wurde, eine Gebühr für die Veröffentlichung verlangt werden);
b) andererseits jedermann das Recht am eigenen Bild hat, was soviel heißt, dass die Veröffentlichung eines Fotos eines Menschen stets dessen Zustimmung bedarf - Ausnahme: Politiker und andere "öffentliche Personen" in der Funktion als solche (Angie im Badeanzug hätte also gefragt werden müssen).

Nun lässt sich aber bei einem Straßenfest schwerlich von allen Abgelichteten die Zustimmung für eine mögliche Veröffentlichung der Bilder einholen - ist sowas also unvermeidlich juristisches Glatteis? Denn es muss ja nicht nur der og. Fall sein, bei dem jemand ein doofes Gesicht macht (und man als Fotograf also zumindest damit rechnen muss, dass das der/die Abgebildete das nicht zwangsläufig genauso witzig findet wie man selber) - es kann genausogut sein, dass da zB. ein eleganter Herr mit einer Blondine Händchen hält, die aber dummerweise (was der Fotograf zum Zeitpunkt der Aufnahme nicht weiß) nicht seine Angetraute ist :cool:...

Nicht viel anders sieht es dann auch bei vergleichbaren Anlässen auf Privatgelände aus, bei Hoffesten, Grillparties, Open-Air-Konzerten, Kaffeefahrten u.dgl., wo also schon zum Fotografieren selbst strenggenommen die Erlaubnis des Gastgebers bzw. Veranstalters benötigt wird - andererseits aber ist spätestens mit den Smartphones das dauernde Fotografieren von allem und jedem inkl. der anschließenden Veröffentlichung der Bilder bei Facebook & Co. ein so allgegenwärtige Praxis geworden, dass ich mich frage, wer sich da heute noch an irgendwelche Vorschriften hält.

Wie ist das also, was sind Eure Erfahrungen (wobei ich mich erstmal nur aufs nichtgewerbliche Veröffentlichen beschränken möchte - alles weitere wäre dann schon wieder 'ne ganz andere Story)?

Man liest sich,
QN
 
... (wobei ich mich erstmal nur aufs nichtgewerbliche Veröffentlichen beschränken möchte - alles weitere wäre dann schon wieder 'ne ganz andere Story)?
...

nein, ist es nicht. Veröffentlichung ist Veröffentlichung. Da gibt es keine Unterschiede. Auch wenn das einige besonders Schlaue immer daher reden wollen. Recht ist für alle gleich. Wenn auf dem Schild 50 steht gilt das ja auch für alle, da gibt es schließlich auch keine Unterschiede ob Du beruflich oder privat unterwegs bist ;)

Gruß vom See

Klaus
 
Moin QN,

das Recht am eigenen Bild und die Panoramafreiheit sind nicht pauschal anzuwenden und obwohl es diese Gesetze gibt sind die eine totale Definitions/Auslegungssache mit subjektiver Tendenz, ist z.B. auf dem Bild hauptsächlich eine Menschengruppe zu sehen und es sind 10 Gesichter drauf wovon eines grimmig guckt und das ganze vor einer Wand mit Graffiti würde der Richter sicherlich zwischen Panorama (Wandgraffiti) und Szene (10 Gesichter) entscheiden müssen, und was von Beidem ist dann Beiwerk ?
Wenn das Foto eine Veranstaltung zeigt und jemand am Rande, und das wirklich nur am Rande einer großen Szene mit dem, was die Panoramafreiheit definiert, abgebildet ist gilt zwar die Panoramafreiheit bzw. die Fotografie auf öffentlichen Veranstaltungen, jedoch würde ich es auch dort nicht auf eine Klage ankommen lassen.
Hinzu kommt noch die Kunstfreiheit welche auch in die Waagschale von Jura geworfen werden kann.

Generell ist es eh schwierig das einzuschätzen wenn das Foto nicht sichtbar ist - aber dieser Freibrief vom Fotografieren auf Veranstaltungen ist eine echte Grauzone ;) und ehlich gesagt - ich würde es nicht drauf ankommen lassen und das Foto zunächst entfernen und mich professionell beraten lassen anhand des Fotos. Alles Andere kann man zwar machen, stur auf Gesetzen beharren und die Klage kommen lassen, jedoch nur wenn man auch das Geld dafür übrig hat, denn auch wenn man sowas gewinnt kostet es Geld um das durchzusetzen und das Geld ist definitiv weg.

Das Recht am eigenen Bild und die Panoramafreiheit haben direkt nix mit kommerzieller oder nichtkommerzieller Veröffentlichung zutun, bei kommerzieller Nutzung geht es in erster Linie um die Bezahlung/Beteiligung etc. der Personen und auch das ist eine riesig große Grauzone :D denn was ist kommerziell genutztes Material, das Foto mit einem schlechten Gebiss von der Strassenfotografie in einer witzigen Werbung für einen Zahnarzt wäre sicherlich etwas anderes als ein Foto in einem Blog mit Werbung und vor Gericht unter Umständen auch wieder nicht ;)

Meine Devise - wenn öffentlich fotografieren auf Veranstaltungen und veröffentlichen, dann einfach machen unter größtmöglicher Beachtung der Vorschriften und bei Einwänden von Fotografierten wird freundlich geantwortet und das Foto entfernt. Auf dem Wege habe ich sogar schon Gesichter verpixelt um Ärger zu vermeiden :D

:z04_bier01:
 
Hallo Klaus, Du schreibst
Wie ist das also, was sind Eure Erfahrungen (wobei ich mich erstmal nur aufs nichtgewerbliche Veröffentlichen beschränken möchte - alles weitere wäre dann schon wieder 'ne ganz andere Story)?
nein, ist es nicht. Veröffentlichung ist Veröffentlichung. Da gibt es keine Unterschiede. Auch wenn das einige besonders Schlaue immer daher reden wollen. Recht ist für alle gleich. Wenn auf dem Schild 50 steht gilt das ja auch für alle, da gibt es schließlich auch keine Unterschiede ob Du beruflich oder privat unterwegs bist ;)
Ok, dann präzisiere ich mich wie folgt: "für alles weitere wäre dann nochmal eine Vielzahl weiterer Vorschriften zu berücksichtigen" - bei gewerblichen Veröffentlichungen nämlich kommt nochmal ein ganzer Batzen zusätzlicher Regelungen ins Spiel, also außer dem Persönlichkeits- und Bildrecht auch noch das Nutzungsrecht usw. (siehe das vielzitierte Sanssouci-Urteil). Wenn auf dem Schild Parkverbot steht steht, darunter aber "Für Anlieger frei", oder umgekehrt "Außer Lieferverkehr", macht das schon einen Unterschied ;).

Man liest sich,
QN
 
Er hat bei einem Straßenfest die Leute abgelichtet, und da gab's natürlich auch mal Bilder, wo jemand ein doofes (oder sagen wir "unvorteilhaftes") Gesicht macht, und da mein Freund einige davon ganz witzig fand, hat er sie ins Netz gestellt. Mit der Folge, dass einer der Fotografierten nun Zeter und Mordio schreit - das betreffende Foto von der Webseite zu nehmen, ist da noch die harmloseste seiner Forderungen. Wird mein Freund aus Kulanz wahrscheinlich auch tun,...
Nur mal so am Rande: Deinem Freund würde ich in diesem Fall die Hölle heiß machen. Was er gemacht hat, geht gleich gar nicht und er wäre gut beraten, sofort alle Photos aus dem Web zu nehmen. Außerdem kann er von Glück reden, wenn er sich keine Strafanzeige und/oder Schadensersatzprozeß einfängt.

(in Deutschland und einer ganzen Reihe weiterer Länder) die sogen. "Panoramafreiheit" gibt, was heißt, dass man bei Bildern, die von öffentlich zugänglichen Orten (ohne Zuhilfenahme weiterer Hilfsmittel wie Leitern, Podesten u.dgl.) aus aufgenommen wurden, niemandes Zustimmung braucht, diese Bilder anschließend auch nichtgewerblich, also unentgeltlich zu veröffentlichen (bei entgeltlicher Veröffentlichung dagegen kann, wenn das Foto von öffentlich zugänglichem Privatgelände, zB. dem Park Sanssouci, aus gemacht wurde, eine Gebühr für die Veröffentlichung verlangt werden)
Die Panoramafreiheit ist in diesem Fall hier irrelevant, außerdem bezieht sie sich nicht auf Personen.

andererseits jedermann das Recht am eigenen Bild hat, was soviel heißt, dass die Veröffentlichung eines Fotos eines Menschen stets dessen Zustimmung bedarf - Ausnahme: Politiker und andere "öffentliche Personen" in der Funktion als solche (Angie im Badeanzug hätte also gefragt werden müssen).
Stimmt, aber es ist etwas komplizierter... Es geht auch nicht um "öffentliche" Personen, sondern um solche der absoluten oder relativen Zeitgeschichte, die für die zeitnahe Berichterstattung ohne Genehmigung abgelichtet und veröffentlicht werden dürfen. Das können natürlich Politiker sein, aber z.B. auch die alte Frau, der eine Überschwemmung alles genommen hat und die von den Trümmern steht. Würde man letzteres jetzt für eine Versicherungwerbung verwenden wollen, wäre ein Model-Release und fairerweise auch ein ordentliches Honorar fällig (das die Person ja recht gut brauchen könnte).

Nun lässt sich aber bei einem Straßenfest schwerlich von allen Abgelichteten die Zustimmung für eine mögliche Veröffentlichung der Bilder einholen - ist sowas also unvermeidlich juristisches Glatteis? Denn es muss ja nicht nur der og. Fall sein, bei dem jemand ein doofes Gesicht macht (und man als Fotograf also zumindest damit rechnen muss, dass das der/die Abgebildete das nicht zwangsläufig genauso witzig findet wie man selber) - es kann genausogut sein, dass da zB. ein eleganter Herr mit einer Blondine Händchen hält, die aber dummerweise (was der Fotograf zum Zeitpunkt der Aufnahme nicht weiß) nicht seine Angetraute ist.
Exakt. Im übrigen halte ich es für ganz schlechten Stil, jemanden, der aus irgendwelchen Gründen, ein "dummes Gesicht" macht, derart vorzuführen. Das tangiert schon die Menschenwürde. Das würde ich selbst in Ländern, die kein "Recht am eigenen Bild" haben, nicht machen, weil ich mir dabei selber ein Armutszeugnis ausstelle.

Nicht viel anders sieht es dann auch bei vergleichbaren Anlässen auf Privatgelände aus, bei Hoffesten, Grillparties, Open-Air-Konzerten, Kaffeefahrten u.dgl., wo also schon zum Fotografieren selbst strenggenommen die Erlaubnis des Gastgebers bzw. Veranstalters benötigt wird - andererseits aber ist spätestens mit den Smartphones das dauernde Fotografieren von allem und jedem inkl. der anschließenden Veröffentlichung der Bilder bei Facebook & Co. ein so allgegenwärtige Praxis geworden, dass ich mich frage, wer sich da heute noch an irgendwelche Vorschriften hält.
Was "jeder" "dauernd" macht, ist völlig irrelevant. Die Gesetze sind nach wie vor aktuell und jeder hat sich dran zu halten. Wer einfach Leute photographiert und deren Bilder ohne Erlaubnis ins Internet stellt (was auch heißt: Keinerlei Kontrolle über die Bilder, sowas geht rund um den Globus!), macht sich schlicht und einfach strafbar, und es ist definitiv kein Kavaliersdelikt. Die einzige Ausnahme wäre ein höheres Intesse der Kunst, aber die Hürden liegen extrem hoch und werden von Hobbyphotographen regelmäßig nicht erreicht, erst recht nicht bei Smartphone-Knipserei, was heißt, hier braucht es in jedem Fall ein Model Release aller Beteiligten, wenn es um die Personen geht.
Will sagen, hier greift eine regelrechte Seuche um sich, die auf alle Photographierenden zurückschlägt. Genau wegen solcher Rücksichtslosigkeit entstehen solche Gesetze, wie wir sie haben, die letztlich ästhetisch hochstehende und künstlerisch wertvolle Street-Photographie unmöglich machten.

Wie ist das also, was sind Eure Erfahrungen (wobei ich mich erstmal nur aufs nichtgewerbliche Veröffentlichen beschränken möchte - alles weitere wäre dann schon wieder 'ne ganz andere Story)?
Ich habe selbst bei Reportagen von Verantstaltungen für Zeitschriften, wo ich rechtlich eigentlich auf der sicheren Seite wäre (öffentliche Verantstaltung, zeitnahe Berichterstattung), schon aus Höflichkeit immer gefragt: "Darf ich? Die Bilder sind für ... bestimmt." und nie einen Korb bekommen. Bei Aufnahmen für Werbezwecke habe ich mir grundsätzlich ein Model-Release unterzeichnen lassen.
Im Archiv habe ich auch Aufnahmen eines Holzfällers, der im Baumwipfel rumkrakselt. Da ich aber (noch) keine Freigabe habe (bin nicht dazu gekommen, die Leute anzusprechen), kann ich das Bild nur mit verpixeltem Gesicht brauchen. Ich käme nie auf die Idee, es hier, obgleich völlig unverfänglich, einfach zu zeigen!

Ich habe im Web ein paar Zeilen gefunden, die es summarisch ganz gut beschreiben:
"Wer an einer öffentlichen Veranstaltung teilnimmt, muss damit rechnen, fotografiert zu werden

Als Faustregel kann gesagt werden, dass derjenige, der an einer öffentlichen Veranstaltung teinimmt, auch damit rechnen muss, dass auf der Veranstaltung fotografiert wird und er unter Umständen auf Bildern erkennbar ist. Wenn jedoch nicht mehr die Darstellung des Geschehens, sondern die des Individuums im Vordergrund steht, kommt eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild in Betracht."

Quelle: http://www.seo-anwalt.de/recht-am-e...ntlichen-versanstaltungen-s-23-abs-1-nr-3-kug

Was bedeutet: Das ganze ist de facto juristisches Glatteis, also besser Finger weg, wenn man kein Berufsphotograph ist, der ggf. eine Redaktion im Rücken hat.

Und wie immer beiden solchen Posts:
Disclaimer
Die Zeilen spiegeln meine persönlich Meinung resp. mein persönliches Wissen um dieses Thema wieder und sind keine Rechtsberatung!

Gruß
Wolf
 
Moin,

die Panoramafreiheit hat nichts mit dem Recht am eigenen Bild zu tun. Panoramafreiheit bezieht sich auf die Wiedergabe urheberrechtlich geschützter, bleibender Werke, also zum Beispiel eines Gebäudes (nur von außen) oder einer Kunstinstallation im öffentlichen Raum. Bilder solcher Werke dürfen in Deutschland gemacht und veröffentlicht werden, wenn sie von öffentlich zugänglichen Plätzen gemacht wurden. Bei der Veröffentlichung spielt es außerdem keine Rolle, ob dies kommerziell oder nicht-kommerziell passiert.

Das gilt in anderen Ländern nicht. Zum Beispiel darfst Du Bilder des Atomiums in Brüssel, oder Nachtaufnahmen des Eiffelturms nicht ohne Zustimmung der jeweiligen Eigentümer veröffentlichen. Dabei spielt es aber keine Rolle, ob auf den Bilder auch Menschen zu sehen sind. Auch ist es unerheblich, ob die Veröffentlichung kommerziell oder nicht erfolgt. Du musst in jedem Fall eine Erlaubnis haben.

Grüße,

Heiner
 
Danke Dirk,
aber wie nun praktisch? Du gehst auf ein Volksfest, fotografierst die Gegend und die Leute, und Du fragst wahrscheinlich nicht jeden vorher: Pardon, falls das Bild, das ich gerade von Ihnen gemacht habe, was werden sollte, dürfte ich es dann auch im Internet posten? So wie ja oft schon allein durch die Tatsache, dass man die Leute vorher gefragt hat, die Situation ihre Unschuld verliert und man dann im Grunde auch gleich ganz aufs Fotografieren verzichten könnte.
Ich gehe also davon aus, dass Du erstmal einfach fotografierst, was Dich im Moment gerade anspringt. Und nachher am Computer denkst Du Dir dann: Geil, wie der Dicke hier in die Schweinshaxe beißt, wie aus einem Gemälde von Breughel! Oder die Oma mit dem verkniffenen Blick, weil - wie sich Sekunden später zeigt - ihre Enkelin ihr gerade auf den Rock gepinkelt hat. Da hast Du nun also total witzige Fotos, und nun? Im nachhinein eine Detektei beauftragen, die Leute identifizieren und dann um Erlaubnis fragen? Oder ist diese ganze Problematik sozusagen von vornherein und unvermeidlich ein russisches Roulette? Und wie geht Ihr damit um? Also was macht Ihr selber konkret, wenn bzw. bevor bzw. nachdem Ihr Situationen mit Leuten drauf fotografiert (habt)? Ein professioneller Pressefotograf wird sich vielleicht vorsorglich die Handynummern der Fotografierten geben lassen, aber auch das nur, wenn's nicht allzu viele sind...
Ich selber mach um sowas wahrscheinlich aus genau diesem Grunde von vornherein einen Bogen - Menschen kommen auf meinen Bildern so gut wie nie vor. Die Lösung aber ist das wahrscheinlich auch nicht, oder?
Man liest sich,
QN
 
Ich heiße zwar nicht Dirk, aber trotzdem:
So wie ja oft schon allein durch die Tatsache, dass man die Leute vorher gefragt hat, die Situation ihre Unschuld verliert und man dann im Grunde auch gleich ganz aufs Fotografieren verzichten könnte.
Du hast es erkannt! "Street" mit identifizierbaren Personen ist in Deutschland mausetot, es sei denn es geht um Licht und Schatten, Andeutungen, Stimmungen, in denen die Personen als Individuen nicht erkennbar sind, was aber enormes photographisches und künstlerisches Können erfordert, oder eben um choreographierte Aufnahmen.

Geil, wie der Dicke hier in die Schweinshaxe beißt, wie aus einem Gemälde von Breughel! Oder die Oma mit dem verkniffenen Blick, weil - wie sich Sekunden später zeigt - ihre Enkelin ihr gerade auf den Rock gepinkelt hat. Da hast Du nun also total witzige Fotos, und nun?
Hmmm, vielleicht fehlt mir hier der entsprechende Humor, aber was ist daran witzig?

Ein professioneller Pressefotograf wird sich vielleicht vorsorglich die Handynummern der Fotografierten geben lassen, aber auch das nur, wenn's nicht allzu viele sind...
Ein professioneller Reporter hat dieses Problem nicht, weil seine Bilder in der nächsten Ausgabe in der Form "Straßenfest in..." im Lokalteil erscheinen, womit wir wieder bei den relativen Personen der Zeitgeschichte und zeitnaher Berichterstattung sind, was aber für einen Hobbyphotographen ohne Auftrag nicht gilt.

Ich selber mach um sowas wahrscheinlich aus genau diesem Grunde von vornherein einen Bogen - Menschen kommen auf meinen Bildern so gut wie nie vor. Die Lösung aber ist das wahrscheinlich auch nicht, oder?
Steck Dir ein Bündel Freigabe-Erklärungen in die Tasche und sprech die Leute ggf. an. Wenn Du überzeugst (ein paar gute Bilder in Postkartengröße helfen dabei!), dann darfst Du auch photographieren. Nur ist es gerade bei der älteren Generation nicht unbedingt beliebt, im Internet zu erscheinen, rechne also da mit reichlich Absagen (bei Printmedien ist es einfacher). Die Digital Natives haben damit wohl weniger Probleme.

Gruß
Wolf
 
Moin,

Geil, wie der Dicke hier in die Schweinshaxe beißt, wie aus einem Gemälde von Breughel! Oder die Oma mit dem verkniffenen Blick, weil - wie sich Sekunden später zeigt - ihre Enkelin ihr gerade auf den Rock gepinkelt hat. Da hast Du nun also total witzige Fotos, und nun?

Diese Fragen deuten für mich ein wenig darauf hin, dass es nicht um einen Bericht über die Veranstaltung geht, sondern darum (vermeindlich) witzige Bilder von Personen ins Netz zu stellen. Das hat sich zwar zu einer Art Volkssport entwickelt, ist aber hochgradrig bedenklich. Die Veröffentlichung des Bildes zielt dabei ja darauf ab, sich über andere Leute lustig zu machen. Wenn ich die Frage richtig verstanden habe, kann ich sie ganz einfach beantworten: Das mache ich nicht. Und ich würde es auch dann nicht machen, wenn es erlaubt wäre.

Ich habe schon mehrfach auf öffentlichen Veranstaltungen photographiert und anschließend die Bilder auch veröffentlicht, als Bericht über die Veranstaltung. Da waren natürlich auch immer Besucher mit drauf. Aber ich habe immer darauf geachtet, dass ich niemanden mit den Bildern bloßstelle.

Grüße,

Heiner
 
Hallo Qniemiec,

ich würde derartige Fotos ohne Zustimmung auf keinen Fall veröffentlichen, es könnten u.U. sehr teure Bilder werden

Zu den rechtlichen Aspekten ist meinen Vorschreibern schon sehr viel ausgeführt worden, mehr fällt mir auch nicht ein

Viele Grüsse

Ludwig
 
Moin QN,

wenn ich Streetfotografie oder ein Volksfest und die Fotos davon beurteilen will, dann fängt das für mich damit an, dass ich versuche die Fotos nicht "auf Kosten der Anderen" zur Selbstdarstellung nutze, genau aus dem Grund habe ich mal ein Foto, wo ein ganzer Haufen Polizisten auf einen alten Obdachlosen losgegangen sind, nur mit verpixelten Gesichtern veröffentlicht, und da es sich da um eine Demo handelte hätte ich das nichtmal gemusst. Nur war es da so, dass der Obdachlose eigentlich seinen Döner zu ende essen wollte und die Polizei ihm daraufhin mit nicht unerheblichen Mitteln vor dem Eintreffen der Demonstranten dort einen Platzverweis aussprachen. Mir sprach man den Verweis nicht aus und ich hatte auch keinen Döner in der Hand - mir sprach man nur ein Fotografierverbot aus was ich jedoch ignorierte. Passiert ist nichts - ich habe die Gesichter verpixelt weil ich kein Interesse daran habe, dass der Zusammenhang aus dem Foto zu der tatsächlichen Geschichte dann eventuell zu fehlerhafter Darstellung führt.

Nun würde ich auch einen Mann mit einem dicken Stück Schweinshaxe im Mund nicht unbedingt zeigen wollen, da nehme ich lieber den Typen, der an der Ecke lehnt und gemütlich eine Zigarette Qualmt während die Massen umherlaufen oder das Mädchen, was staunend vor einem Spielzeugladen steht oder sonstwas.
Wenn ich wirklich durch die City laufe und auf Festen Fotos mache, dann habe ich immer Visitenkarten dabei, wo mein Name und meine Email drauf ist, einmal im Klartext und einmal als QR-Code, wenn ich einzelne Menschen Fotografiere und die in die Kamera schauen nehme ich mir oft die Zeit und gehe auf die Menschen zu und gebe denen meine Karte und sende denen gerne das Foto zu wo die ja auch drauf sind, das sollen die Menschen auch haben.

Mein Tipp am Rande: Wenn Du einen wirklich tollen und lustigen Moment aufgenommen hast, wo ein Ereignis definitiv klasse ist, dann nutze doch einfach punktuell Bewegungsunschärfe um eine Erkennung zu erschweren, wenn nicht eindeutig erkannt werden kann wer der Tolpatsch auf dem Foto ist, dann brauchst Du auch nicht befürchten, dass es zu einer Klage kommt :)

Wenn Du aus dem Grund der Problematik mit dem Recht am eigenen Bild von vornherein die Streetfotografie zu den Akten legen willst fände ich das nicht richtig, allerdings ist auch grade die Streetfotografie die schwierigste Disziplin, die es gibt im Fotorecht und der Darstellung von Momenten, und bei mir wird nur ein Bruchteil der Fotos überhaupt etwas - sieht man ja eh erst nachher ;)

:z04_bier01:
 
Hallo Wolf,
dass ich "Hallo Dirk" schrieb, lag daran, dass ich mit meiner Antwort von 14:44 erstmal nur auf den Beitrag von Dirk um 13:46 reagierte, die von Dir und Heiner aus der Zwischenzeit also noch nicht kannte (ich schreib immer ziemlich langsam, wegen dem vielen Denken ;))...
Und mit der "Panoramafreiheit" meinte ich natürlich auch das, was Ihr "zeitnahe Berichterstattung" nennt, also, dass das, was auf öffentlich zugänglichen Plätzen passiert oder von dort aus sichtbar ist, auch fotografiert und publiziert werden darf, jedenfalls hierzulande und ungewerblich - sobald's gewerblich wird, muss auch noch drauf geachtet werden, ob der betreffende Platz nur öffentlich zugänglich oder auch wirklich öffentliches Gelände ist (siehe das Sanssouce-Urteil und erst jüngst wieder irgend so ein Verbot der Deutschen Bahn).
Zu der Frage, was an dem Dicken mit der Schweinshaxe oder der Oma mit dem bepinkelten Rock witzig sein soll: Ok, das mag jetzt nicht der Olymp des Humors sein, ganz allgemein aber gilt ja: "Komik ist Tragik, die nicht wehtut." Oder so ähnlich, Aristoteles oder Sigi Freud, einer von beiden. Der halbe Stummfilm hat davon profitiert, dass den Leuten auf der Leinwand irgendwelche Missgeschicke passieren, die uns im Kinosessel im selben Moment erspart bleiben. Wieso und warum ist bei Freud nachzulesen - es ist auf jeden Fall nicht unbedingt "Bosheit". Und so zieht man normalerweise wohl als Fotograf auch nicht unbedingt los, um Menschen in peinlichen Situationen oder unvorteilhaften Posen abzulichten. Manchmal aber passiert's halt.
Wobei, was vorteilhaft ist und was nicht, auch nochmal'n Extrathema wäre: Marlene Dietrich hat sich im Alter gar nicht mehr fotografieren lassen, Hildegard Knef dagegen, die im Alter selber Fotografin wurde, meinte mal, für Leute unter 70 würde sie gar nicht erst die Kamera auspacken, weil solch junge Gesichter eh meist nur langweilig wären...
Ich habe meinem Freund inzwischen einen Link zu diesem Thread geschickt, damit er sich ein Bild von Euren Meinungen machen kann, und beim Verfassen des Begleittexts ist mir aufgefallen, dass es dazu inzwischen tatsächlich so viel Irreführendes zu beobachten gibt, dass es immer schwerer fällt, zwischen Erlaubtem und nicht Erlaubtem, aber dennoch straffrei Bleibendem zu unterscheiden. Manchmal einfach nur, weil die Zuständigen überfordert sind und/oder Personal gespart wird. Bei Ebay etwa findet man immer wieder eigentlich Verbotenes im Angebot, weil bei der Menge der Angebote nur noch stichprobenartig kontrolliert werden kann - dass also etwas angeboten wird, heißt keineswegs, dass das auch alles seine Ordnung hat.
Oder wie Du, Heiner, schreibst
(vermeindlich) witzige Bilder von Personen ins Netz zu stellen. [...] hat sich [...] zu einer Art Volkssport entwickelt,
und auf Youtube wimmelt es nur so von solchen Filmchen, da sind meine obigen Beispiele noch Kinderkram. Wohl auch ein Zeichen unserer Zeit: Als ich mir seinerzeit Tarantinos "Pulp Fiction" anschaute und die jungen Leute im Kino lachen hörte, sobald da jemand "weggepustet" wird, merkte ich, dass ich wohl nicht mehr in diese Zeit gehöre. Für Heranwachsende von heute ist vieles von dem, was uns Ältere noch gruseln macht, einfach nur "funny", will sagen, da ist manchmal die "Hemmschwelle" auch gar nicht mehr da, es also auch auch dieser Sicht nicht unbedingt "böser Wille", sondern einfach nur Unachtsamkeit. Auf Dauer ist die vielleicht sogar schlimmer als die sogenannte "Bosheit"...

So, das erstmal bis hierher.
Man liest sich,
QN
 
Und mit der "Panoramafreiheit" meinte ich natürlich auch das, was Ihr "zeitnahe Berichterstattung" nennt, also, dass das, was auf öffentlich zugänglichen Plätzen passiert oder von dort aus sichtbar ist, auch fotografiert und publiziert werden darf, jedenfalls hierzulande und ungewerblich - sobald's gewerblich wird, muss auch noch drauf geachtet werden, ob der betreffende Platz nur öffentlich zugänglich oder auch wirklich öffentliches Gelände ist (siehe das Sanssouce-Urteil und erst jüngst wieder irgend so ein Verbot der Deutschen Bahn).

Dein Verständnis der Panoramafreiheit ist falsch. Das hat nichts mit zeitnaher Berichterstattung zu tun. Die Panoramafreiheit hier in Deutschland betrifft Gebäude und dauerhaft aufgestellte Kunstwerke. Sie betrifft nicht Passanten, Anwohner, Demonstranten oder sonstwie Feiernde, Abhängende oder Chillende. Und sie fragt auch nicht nach gewerblich oder amateurhaft. Die Veröffentlichung von Personenfotos steht auf einem völlig anderen (Gesetz-)Blatt. Mit dem letzteren wird leider heute sehr sorglos umgegangen.
 
Dein Verständnis der Panoramafreiheit ist falsch. Das hat nichts mit zeitnaher Berichterstattung zu tun. Die Panoramafreiheit hier in Deutschland betrifft Gebäude und dauerhaft aufgestellte Kunstwerke. Sie betrifft nicht Passanten, Anwohner, Demonstranten oder sonstwie Feiernde, Abhängende oder Chillende. Und sie fragt auch nicht nach gewerblich oder amateurhaft. Die Veröffentlichung von Personenfotos steht auf einem völlig anderen (Gesetz-)Blatt. Mit dem letzteren wird leider heute sehr sorglos umgegangen.
Ja ok, hab mir die entsprechenden Gesetze bzw. das, was über sie in der Wikipedia steht, nochmal etwas gründlicher durchgelesen: wie nicht anders zu erwarten, ein Dickicht! Viel spannender finde ich angesichts dessen, wie sowas dann umgesetzt werden soll. Denn was uns zB. im Fall des "arabischen Frühlings" freuen mag, das nämlich irgendwelche alten Machtstrukturen angesichts der Flexibilität der neuen Medien ins Leere schlagen, hat auch seine Kehrseite, wenn nämlich die "Guten" und die "Bösen" die Plätze tauschen: Ein abgeschossener Pfeil kann nicht mehr zurückgeholt werden, wie die alten Tataren sagten, das heißt: Ein Bild ist, sobald es einmal den Weg ins Internet gefunden hat, damit im Grunde unsterblich und nicht mehr mit Sicherheit zu vernichten. In einem Prozess aus dem Jahre 2005 zB. hat eine Frau einen Typen auf Herausgabe bzw. Vernichtung der von ihr gemachten Fotos verklagt, doch wie soll das heute, 2013, noch praktisch durchsetzbar sein? Mit der quasi unbegrenzten Kopierbarkeit digitaler Daten kann eigentlich kein (egal, ob nun "böser" oder "guter") Gesetzgeber mehr durchsetzen, dass so eine Sache dann auch wirklich und zu 100% aus der Welt ist.

Ich erinnere mich, dass man Anfang des 20. Jh. mal eine Liste aller noch ungelösten mathematischen Probleme aufgestellt hat (oder aufstellen wollte), wobei man zwischen prinzipiell unlösbaren und lediglich praktisch unlösbaren unterschied, also Problemen, die zwar im Prinzip lösbar wären, aber aufgrund des dafür nötigen Rechenaufwands dann praktisch doch wieder nicht. Ganz ähnlich könnte ich mir vorstellen, dass auch die hier gerade diskutierte Problematik zwar vom Prinzip her durch Gesetze geregelt werden könnte, angesichts des Umfangs und der Unsterblichkeit der digitalen Daten dann aber praktisch doch nicht geregelt werden kann.
Da wird man zwar immer ein paar Exempel statuieren können wie weiland mit den nicht postzugelassenen Modems, oder wenn man auf die Phalanx der Demonstrationen schoss, in der Hoffnung, die hinter ihr Kommenden dadurch abzuschrecken - wenn aber die Leute das ignorieren, wird man über kurz oder lang gute Miene zum bösen Spiel machen müssen. Gesetze, die sich nicht durchsetzen lassen, werden über kurz oder lang zu Makulatur.
Ein spannendes Thema. Und Dank schon mal an alle, die bisher mit "zweckdienlichen Hinweisen" zur Klärung meiner Frage beigetragen haben. :cool:
Man liest sich,
QN
 
Moin,

Da wird man zwar immer ein paar Exempel statuieren können wie weiland mit den nicht postzugelassenen Modems, oder wenn man auf die Phalanx der Demonstrationen schoss, in der Hoffnung, die hinter ihr Kommenden dadurch abzuschrecken - wenn aber die Leute das ignorieren, wird man über kurz oder lang gute Miene zum bösen Spiel machen müssen. Gesetze, die sich nicht durchsetzen lassen, werden über kurz oder lang zu Makulatur.

Dem muss ich widersprechen. Zum einen besteht ein deutlicher Unterschied zwischen Menschen, die für ihre Freiheit demonstrieren und ihr Leben riskieren, und Menschen, die einfach völlig gedankenlos und ohne Rücksicht auf ihre Mitmenschen ein klein wenig Spaß haben wollen.

Zugegeben, es ist quasi unmöglich, ein einmal im Internet veröffentlichtes Bild komplett wieder zu löschen. Aber das ist kein Grund, soetwas einfach zu erlauben. Zumal sich die Gesetze zum Teil sehr direkt aus den Grundwerten unserer Gesellschaft ableiten (z.B. der Würde des Menschen). Wichtiger ist es, ein entsprechendes Bewusstsein für den Umgang mit dem Internet zu schaffen. Das betrifft sowohl das Thema Veröffentlichen von Bildern, als auch Themen die Datenschutz, Meinungsfreiheit, Überwachung, ...

Dieses Bewusstsein lässt sich aber nicht per Gesetz verordnen. Vielmehr kann es sich nur durch den täglichen Umgang der Menschen bilden.

Grüße,

Heiner
 
Dem muss ich widersprechen. Zum einen besteht ein deutlicher Unterschied zwischen Menschen, die für ihre Freiheit demonstrieren und ihr Leben riskieren, und Menschen, die einfach völlig gedankenlos und ohne Rücksicht auf ihre Mitmenschen ein klein wenig Spaß haben wollen.
Das ist ohnehin eine um sich greifende Seuche: "Ich will Fun und Party!" um jeden Preis, ohne Rücksicht auf Verluste, ja teilweise sogar ohne Rücksicht auf Anstand und Menschenwürde, darin gipfelnd, daß Menschen gemobbt oder gar zusammengeschlagen werden, das ganze per Handy gefilmt und ins Internet gestellt wird, weil's "geil" ist. Wobei ich schon so einen Hals kriege, wenn ich das Wort "geil" nur höre, weil es für den Verfall der (Spaß-)Gesellschaft und ihrer Regeln steht, die ein vernünftiges Zusammenleben erst ermöglichen. Menschenverachtende Exhibitionistenshows à la DSDS oder Scripted Reality, in denen sich Menschen zur allgemeinen Gaudi zum Affen machen, treiben diese Entwicklung noch voran. Bei dem, was man heute unter Spaß und "witzig" versteht, ist mir nicht etwa zum Lachen, sondern ich ziehe allenfalls äußerst mißbilligend eine Augenbraue hoch.

Wichtiger ist es, ein entsprechendes Bewusstsein für den Umgang mit dem Internet zu schaffen. Das betrifft sowohl das Thema Veröffentlichen von Bildern, als auch Themen die Datenschutz, Meinungsfreiheit, Überwachung, ...

Dieses Bewusstsein lässt sich aber nicht per Gesetz verordnen. Vielmehr kann es sich nur durch den täglichen Umgang der Menschen bilden.
Aus dem, was ich oben sagte, dürften sich dabei gewisse Schwierigkeiten ergeben...
Um aber auf das eigentliche Thema zurückzukommen... Ich hoffe, daß sich die Geschädigten (genau dieser Begriff trifft es!) mit Nachdruck und Erfolg wehren. Wie gesagt, wenn einer von mir aus Spaß an irgendeinem Mißgeschick, das mir vielleicht peinlich ist, ein "witziges" Bild macht und dieses unerlaubt ins Web stellt, dann würde es sehr, sehr teuer inkl. strafrechtlicher Verfolgung! Da verstehe ich nämlich keinerlei Spaß mehr! Wer mich photographieren will, hat zu fragen (ich habe ja prinzipiell nichts dagegen), und das gleiche Recht hat jedermann, der draußen rumläuft und eben kein Freiwild für (Hobby-)Photographen ist.

Gruß
Wolf
 
Da gibt es einen alten Spruch:

"Was Du nicht willst das man Dir tu das füg auch keinem anderen zu"

Sprich, wenn ein Fotograf nicht möchte das man ihn in einer unvorteilhaften Pose abbildet und das ganze auch noch ins Netz stellt sollte er dies auch bei seinen Mitmenschen unterlassen

Für solche Fotografen habe ich überhaupt kein Verständnis :mad:

Viele Grüsse

Ludwig
 
Moin,

Ja ok, hab mir die entsprechenden Gesetze bzw. das, was über sie in der Wikipedia steht, nochmal etwas gründlicher durchgelesen: wie nicht anders zu erwarten, ein Dickicht!
...
Mit der quasi unbegrenzten Kopierbarkeit digitaler Daten kann eigentlich kein (egal, ob nun "böser" oder "guter") Gesetzgeber mehr durchsetzen, dass so eine Sache dann auch wirklich und zu 100% aus der Welt ist.

diese Argumentation scheint mir jetzt von hinten aufgezäumt.
Wenn die abgebildete Person zum eigentlichen Hauptmotiv des Fotos wird oder dazugehört, hat sie das Recht zu entscheiden, ob und wo dieses Foto veröffentlicht werden darf.
Und das auf jeden Fall vor der Veröffentlichung, damit o.g. Probleme erst gar nicht entstehen.

Ich betreibe auf unseren Reisen quasi ja auch Streetfotografie, habe aber nie Model-Verträge dabei.
Einige Fotos veröffentliche ich hier im Forum zum Zwecke der Diskussion und ihr werdet vielleicht feststellen, dass ich oft Namen und Alter der Personen mit angebe.
D.h., ich hole i.d.R. auf irgendeine Art der Kommunikation das Einverständnis für ein Foto ein, lasse n.M. auch direkt in die Kamera blicken, zeige anschliessend die Display-Vorschau und frage dann nach Namen, Alter, Adresse. Wann immer sich die Möglichkeit ergibt, lasse ich den Personen Abzüge in 20x30 zukommen.
Damit habe ich ein recht gutes Gefühl, dass ich keine rechtlichen Schritte gegen eine Veröffentlichung befürchten muss - es bleibt aber natürlich ein Gefühl!

Mal abgesehen davon, dass ich keine Facebook-, Twitter-, Flickr-... Accounts nutze, würde ich nie auf die Idee kommen, solche Fotos in einem nicht geschlossenen Forum zu präsentieren.

LG, Gerd
 
... na sag ich doch, Visitenkarten mitnehmen :) mache ich auch so ;) wenn der Mensch schon auf dem Foto drauf ist soll er es doch auch haben :)

Als kleiner Tipp zur Streetfotografie, fotografiert immer in RAW & JPG, dann kann man sogar ganz schnell mal eben einen Abzug am Automaten machen. So habe ich das schon mehrmals gemacht und den Fotografierten direkt auf der Strasse gegeben ;)

:z04_bier01:
 
Hallo Heiner, Wolf, Ludwig und Gerd,
danke erstmal für Eure Antworten. Und was die Schüsse auf Demonstranten angeht, ist das vielleicht wirklich nicht gerade das feinfühligste Beispiel, illustriert dadurch aber umso deutlicher das Prinzip, also, wie man als (wie auch immer geartete oder zu bewertende) Obrigkeit für gewöhnlich mit (wie auch immer gearteten oder zu bewertenden) "Gesetzesbrechern" umgeht, sobald man nicht mehr jedes einzelnen habhaft werden kann. Also das "Prinzip Abschreckung" - wer dabei nun die "Guten", wer die "Bösen" sind, sei, weil das einfach zu sehr vom eigenen Standpunkt abhängt, erstmal dahingestellt.
Im übrigen sehe ich's ziemlich ähnlich wie Wolf, also geradezu als "Landplage", das heute immer alles gleich "Spaß" machen muss, und aus psychologischer Sicht nicht gerade als ein Zeichen einer gesunden Gesellschaft. Wäre nicht "Freude" manchmal viel angebrachter? Über "die Jugend von heute" wurde allerdings schon immer hergezogen, und da kann man leider sehr schnell in Larmoyanz ertrinken. Festzuhalten bleibt, das der Stress in unserer Gesellschaft nicht ab-, sondern eher zunimmt und die Psyche sich dann halt Ventile sucht. Das fast zwanghafte Lachen im Kino bei jeder auch nur halbwegs dazu angetanen Situation, vor allem aber die Lacher bei Mord- und Totschlagszenen kann ich mir oft nur noch so erklären, also als quasi "Verlegenheitslacher", weil man mit seinen Gefühlen nicht mehr weiß wohin. Das Veröffentlichen peinlicher Fotos und Videos anderer Leute geht wahrscheinlich in dieselbe Richtung, und wenn das dann, wie bei Youtube zu sehen, zur Alltäglichkeit wird, ist irgendwann auch das Unrechtsbewusstsein völlig verschwunden: "Was denn, war doch lustig!..." Wie gesagt: Komik ist halt (auch) die Tragik (anderer), die (einem selber) nicht wehtut. So funktionieren wir und jede Slapstick-Komödie lebt davon, daran werden wir so schnell nichts ändern. Man kann nur versuchen, so wenig Schaden wie möglich damit anzurichten, u.a. dadurch, dass man den Schmerz oder die Verletztheit der anderen respektiert, selbst wenn einem selber das vielleich "humorlos" erscheint. Besser wäre es also schon, wenn es dazu nicht erst irgendwelcher "juristischer Elektrozäune" bedarf. Der Trend allerdings geht eher in die andere Richtung.
Man liest sich,
QN
 
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